Grundsätzlich ist es gleichgültig, ob ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter bestellt wird. Der Vorteil eines internen Datenschutzbeauftragten ist, dass dieser das Unternehmen sowie Geschäftsabläufe und verantwortliche Personen kennt.
Demgegenüber bietet die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten den Vorteil, dass dieser von außen objektiv auf das Unternehmen blicken und so unbefangen den Datenschutz einbringen kann. Außerdem genießt der externen Datenschutzbeauftragten, ander als der interne Datenschutzbeauftragte, keinen besondere Kündigungsschutz. Zudem bringt er oftmals eine größere Fachkunde und mehr Erfahrung mit. Diese sind im Hinblick auf die steigenden Anforderungen an die Position des Datenschutzbeauftragten selbst, aber auch wegen der nach der DSGVO hinzukommenden erforderlichen Nachweis- und Rechenschaftspflichten für Unternehmen nicht zu unterschätzende Faktoren